Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. 
Dadurch sollen etwaige Gefährdungen auf der Baustelle und in den Werkhallen erkannt und abgestellt werden, bevor sie zur Gefahr für Leib und Leben der Beschäftigten werden. 

Zur Schaffung eines Umfeldes für die Beschäftigten in den Branchen des Wärme- Kälte-, Schall- und Brandschutzes (WKSB), welches sicherheitsgerechtes Handeln fördert und fordert, ist die Gefährdungsbeurteilung unverzichtbar. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind wichtige Grundlagen für Betriebs- und Arbeitsanweisungen und sollten durch Unterweisungen den Beschäftigten vermittelt werden. 

Unterstützung bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie von fachkundigen Personen, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte. 

Infografik Gefaehrdungsbeurteilung Bildquelle BG BAU
Bildquelle: BG BAU – HAAS Publishing GmbH/Franziska Mayer 

Eine Gefährdungsbeurteilung einfach erklärt: https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-22022/artikel-22022/gefaehrdungsbeurteilung 

Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefaehrdungsbeurteilung