Fahrbare Arbeitsbühnen müssen nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung der Herstellfirma errichtet werden.
Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur von Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden, die tätigkeitsbezogen gemäß der betreffenden Aufbau- und Verwendungsanleitung unterwiesen wurden. Den Beschäftigten ist vor der erstmaligen Verwendung eine Betriebsanweisung zur Verfügung zu stellen.
Die fahrbare Arbeitsbühne muss vor der Verwendung durch eine Inaugenscheinnahme und einer Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden.
Die Beschäftigten müssen fachlich und körperlich geeignet und vom Arbeitgeber für diese Aufgaben beauftragt sein.
Es darf nicht gleichzeitig auf zwei oder mehreren Arbeitsebenen gearbeitet werden. Der Aufstieg zur Arbeitsbühne ist generell nur auf der Bühneninnenseite gestattet.
Beim Verfahren dürfen sich keine Personen oder Gegenstände auf dem Gerüst aufhalten bzw. befinden. Fahrrollen müssen nach dem Verfahren durch Bremshebel festgesetzt werden. Die Durchstiegsklappen müssen außer beim Durchsteigen immer geschlossen sein. Das Übersteigen von Fahrgerüsten ist verboten.
Link zu den entsprechenden Bausteinen
Fahrbare Arbeitsbühnen
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/b_112/b_112.pdf
Fahrbare Arbeitsbühnen richtig aufbauen sehen + verstehen
Fahrbare Arbeitsbühne sicher verwenden sehen + verstehen
Prüfprotokoll fahrbare Arbeitsbühne/ fahrbare Gerüste
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/f_707/f_707.pdf
Links zu weiterem Unterstützungsmaterial